Die Entlastung der Wirtschaft durch Vergünstigungen (Subventionen) bei der Energiebesteuerung hat im vergangenen Jahr rund 4,3 Milliarden Euro betragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Nummer 17/10515) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Nummer 17/10420) hervor. Darin verweist die deutsche Bundesregierung darauf, dass es sich bei den gemachten Angaben noch nicht um die endgültigen Zahlen für das nun vergangene Jahr handelt.
In ihrer Antwort erklärt die deutsche Bundesregierung, dass den energieverbrauchenden Unternehmen des Produzierenden Gewerbes der sogenannte, mögliche Spitzenausgleich bei der Energie- und der neuen Stromsteuer ab 2013 nur noch dann sofort gewährt werden sollte, „wenn diese geforderte Effizienzanforderungen erfüllt wird“. Der notwendige Spitzenausgleich wurde nach den Angaben der deutschen Regierung von den Partnern Rot-Grün im Rahmen der älteren ökologischen Steuerreform dafür eingeführt, um den notwendigen Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von energieintensiven teueren Unternehmen sicherzustellen.
Kommentar: Eigentlich unverständlich wieso nur die kleinen privaten Stromverbraucher und Betriebe die Energiesteuern zahlen sollen. Die Konzerne nehmen das natürlich als zusatzlichen Gewinn mit, die Dummen sind mal wider die kleinen Verbraucher.
PS: Sonne tanken im Urlaub ist auch eine Möglichkeit die eigene Energie aufzutanken.
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