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Grundversorgung

Stromlieferung durch den örtlichen Grundversorger, wenn kein eigener Vertrag besteht. Oft teurer als vergleichbare Wechseltarife.

Die Grundversorgung ist die Stromlieferung durch den örtlichen Grundversorger für Haushalte, die keinen eigenen Liefervertrag abgeschlossen haben. Sie greift zum Beispiel nach einem Umzug oder wenn ein Vertrag ausläuft, ohne dass ein neuer gewählt wurde. Der Versorger ist gesetzlich verpflichtet, Haushalte zu beliefern.

Der Tarif der Grundversorgung ist meist teurer als vergleichbare Wechseltarife am Markt. Die Konditionen sind einfach gehalten und lassen wenig Spielraum bei Preis und Laufzeit. Wer lange in der Grundversorgung bleibt, zahlt in vielen Fällen mehr als nötig.

Ein Wechsel ist jederzeit möglich, und die Kündigungsfristen sind bei der Grundversorgung meist kurz. Vor dem Wechsel lohnt ein Vergleich von Arbeitspreis, Grundpreis und eventuellen Preisgarantien. Der Verbrauch aus der letzten Rechnung dient dabei als Grundlage.

Ähnliche Stichwörter

  • SonderkundenvertragIndividueller Stromliefervertrag mit eigener Laufzeit und Preisen, der die Grundversorgung ablöst. Oft günstiger als der Grundtarif.
  • ArbeitspreisPreis je verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas. Der variable Teil der Rechnung, der mit dem Verbrauch steigt oder sinkt.
  • KündigungsfristZeitraum, der zwischen Kündigung und Vertragsende liegt. Bei Stromverträgen entscheidet sie, wann ein Wechsel möglich ist.